( EStG § 24 Abs 2 ) Die Übernahme der (fingierten) Verpflichtung eines Kommanditisten durch bisherige oder neu eintretende Gesellschafter, mit der im Ergebnis eine handelsrechtlich allenfalls nicht bestehende Verpflichtung eines ausscheidenden Mitunternehmers zur Auffüllung seines negativen Kapitalkontos für steuerliche Zwecke jedenfalls als bestehend fingiert wird, wirkt schuldbefreiend und führt so zu einem Veräußerungsgewinn.