( KStG 1988 § 8 ) Wettbewerbsverbot und verdeckte Gewinnausschüttung. Die bloße Nichtgeltendmachung eines zivilrechtlich bestehenden Anspruchs einer GmbH gegenüber ihren Gesellschaftern hat keine Erfüllungswirkung. Bundesfinanzhof/BRD I R 93/96 v. 24. 3.1998. (Betriebs-Berater 1998/1828, Heft 36)