vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Antragsberechtigung im Schlichtungsverfahren vor der paritätischen Schiedskommission

SozialversicherungARD 4971/11/98 Heft 4971 v. 6.10.1998

( ASVG § 344 Abs 1 ) Für ein Schlichtungsverfahren vor der paritätischen Schiedskommission sind nur diejenigen Parteien antragsberechtigt, die einen Direktanspruch aus einem Einzelvertrag haben.

OGH 1 Ob 329/97g v. 28.10.1997

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte