Ab 1. 10. 1998 genügt es auch für Versicherte der SV-Anstalt der Bauern (SVB) in allen Bundesländern Österreichs, bei Inanspruchnahme von ärztlicher Behandlung dem Arzt den Krankenschein der SVB vorzuweisen. (SVB v. 1. 10. 1998)
Ab 1. 10. 1998 genügt es auch für Versicherte der SV-Anstalt der Bauern (SVB) in allen Bundesländern Österreichs, bei Inanspruchnahme von ärztlicher Behandlung dem Arzt den Krankenschein der SVB vorzuweisen. (SVB v. 1. 10. 1998)