( BAO § 48 ) Erfolgte nach ausländischem Recht (hier: Niederlande) keine Umsatzbesteuerung österreichischer Reiseveranstalter für in Österreich besorgte, in den Niederlanden erbrachte Reiseleistungen, kann eine Umsatzsteuerbelastung für hiefür in Österreich zu erhebende Umsatzsteuer auch ohne durch Notenwechsel verbriefte Gegenseitigkeit erfolgen.
VwGH 95/15/0043 v. 29.01.1998