( ASVG § 292 Abs 1 ) Kurzfristige und vorübergehende Auslandsaufenthalte eines bosnischen Pensionisten können auch dann ausgleichszulagenunschädlich sein, wenn sie insgesamt 2 Monate im Jahr überschreiten.
OGH 10 Ob S 197/98p v. 16.07.1998
Ein Pensionsberechtigter hat (neben weiteren Voraussetzungen) Anspruch auf Ausgleichszulage, solange er seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.