( EStG 1988 § 4 Abs 4 Z 5 idF BGBl 1993/818 ) Besteht die Tätigkeit eines Vereines in der Finanzierung von Förderungswünschen und der Mittelbeschaffung einer medizinischen Einrichtung und deren Mitarbeitern, kommt diesem auch dann keine Spendenbegünstigung zu, wenn er gemeinnützig und an ihm eine Gebietskörperschaft beteiligt ist.
VwGH 98/13/0027 v. 15.07.1998