Verordnung der BMAGS über die Einhebung der Personalvertretungsumlage, über die Errichtung, Trennung, Auflösung und Verwaltung des Personalvertretungsfonds, über die Revision seiner Gebarung und die Rechte und Pflichten der Revisionsorgane sowie über die Wahl der Rechnungsprüfer und ihre Geschäftsführung (Personalvertretungsfonds-Verordnung). BGBl II 1998/336, ausgegeben am 22. 9. 1998.