( GebG § 33 TP 8 Abs 4 ) Die Vergebührung von Darlehen eines Darlehensgebers mit Sitz im Ausland ist nicht unsachlich. VfGH B-1170/95,B-1152/96 v. 04.10.1997. (Beschwerden abgewiesen)
( GebG § 33 TP 8 Abs 4 ) Die Vergebührung von Darlehen eines Darlehensgebers mit Sitz im Ausland ist nicht unsachlich. VfGH B-1170/95,B-1152/96 v. 04.10.1997. (Beschwerden abgewiesen)