( EStG § 28, § 21, § 23, § 10 ) Für 5 Ferienwohnungen, die von einem Landwirt neben seiner Schweinemastzucht unter dem Slogan „Urlaub am Bauernhof“ vermietet werden, kann weder unter dem Titel der landwirtschaftlichen Nebentätigkeit noch unter dem Titel eines Gewerbebetriebes IFB geltend gemacht werden.
VwGH 93/14/0134 v. 21.07.1998