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Slbg. SHG § 8 Abs 6, § 50

Sozialversicherungsrerchtliche EntscheidungshinweiseARD 4967/54/98 Heft 4967 v. 22.9.1998

( Slbg. SHG § 8 Abs 6, § 50 ) Ein bescheidmäßig zuerkannter Sozialhilfeanspruch kann nach Änderung der Rechtslage durch Änderung des Slbg. Sozialhilfegesetzes (Slbg. SHG) - in Kraft getreten am 1. 7. 1996 - auf Grund der neuen Rechtslage nicht rückwirkend entzogen werden. VwGH 97/08/0453 v. 18.11.1997. (Bescheid aufgehoben)

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