vorheriges Dokument
nächstes Dokument

NÖ SHG § 15 Abs 5

Sozialversicherungsrerchtliche EntscheidungshinweiseARD 4967/51/98 Heft 4967 v. 22.9.1998

( NÖ SHG § 15 Abs 5 ) Unter der Voraussetzung der zweckentsprechenden Verwendung der Familienbeihilfe durch einen Unterhaltspflichtigen kann ihre Abschöpfung bei Letzterem für den in einem Caritas-Heim intern untergebrachten Behinderten den schwereren Eingriff bedeuten, wenn er selbst über kein Enkommen verfügt und ihm im Falle der Wertung einer von ihm selbst bezogenen Familienbeihilfe als „Einkommen“ ein Freibetrag davon verbleiben müsste.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte