( AZG § 1 Abs 2 Z 8, § 6, § 10 ) Bei leitenden Angestellten, die gemäß § 1 Abs 2 Z 8 AZG von der Geltung des AZG ausgenommen sind und bei denen kein Kollektivvertrag anwendbar ist, ist von der Zulässigkeit einer Abdingbarkeit von Überstundenentlohnungsansprüchen auszugehen. OGH 9 Ob A 99/98v v. 29.04.1998.