vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BAO § 184

Lohnsteuer und AbgabenARD 4966/22/98 Heft 4966 v. 18.9.1998

( BAO § 184 ) Ist einem Steuerpflichtigen die Diskrepanz zwischen erklärten und in EDV-Aufzeichnungen festgehaltenen Umsätzen bekannt, ist die Sachverhaltsannahme der Steuerbehörde, die als unrichtig bezeichneten Aufzeichnungen seien in Wahrheit nicht unrichtig, sondern möglicherweise bloß unvollständig, nicht als unschlüssig zu erkennen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte