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ASVG § 175 Abs 2 Z 7

SozialversicherungARD 4966/18/98 Heft 4966 v. 18.9.1998

( ASVG § 175 Abs 2 Z 7 ) Ein Spaziergang nach Einnahme des Abendessens ist kein lebenswichtiges und lebensnotwendiges Bedürfnis und daher nicht unfallversicherungsgeschützt. LG Ried im Innkreis 3 Cgs 70/96 v. 19.02.1997. (ZAS Jud. 4/1998)

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