( ASVG § 273, § 255 Abs 1 ) Steht einem Kfz-Kundendienstberater in einem Beruf mit weit überwiegender technischer Qualifikation nur ein einziger Verweisungsberuf - nämlich der eines Fakturisten - leistungskalkülmäßig offen - also ein ausschließlich kaufmännischer Beruf -, ist eine solche Verweisung auf eine völlig anders gelagerte Sparte nicht zulässig. OGH 10 Ob S 360/97g v. 15.10.1997.