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Arbeitslosigkeit trotz Immatrikulation an einer Hochschule

SozialversicherungARD 4966/11/98 Heft 4966 v. 18.9.1998

( AlVG § 12 Abs 3 lit f ) Ist ein Student trotz gegebener Immatrikulation an einer Hochschule einer Beschäftigung nachgegangen, ist im Falle seiner Arbeitslosigkeit seine Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt zu vermuten, auch wenn er weiterhin immatrikuliert bleibt.

VwGH 98/08/0042 v. 23.06.1998

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