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Hausbesorgerkündigung

ArbeitsrechtARD 4966/8/98 Heft 4966 v. 18.9.1998

( HbG § 18 Abs 6, § 4 ) Die Kündigung eines Hausbesorgers auf Grund seines Gesundheitszustandes ist gerechtfertigt.

ASG Wien 1 Cga 31/97b v. 30.10.1997, rk.

Nach § 18 Abs 6 HbG kann ein Hausbesorger, dem eine Dienstwohnung zusteht, nur aus erheblichen Gründen gekündigt werden. Diese liegen u.a. dann vor, wenn der Hausbesorger im Sinne des § 4 HbG seiner Verpflichtung zur Reinhaltung, Wartung und Beaufsichtigung des ihm anvertrauten Bereiches nicht nachkommt.

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