( HbG § 18 Abs 6, § 4 ) Die Kündigung eines Hausbesorgers auf Grund seines Gesundheitszustandes ist gerechtfertigt.
ASG Wien 1 Cga 31/97b v. 30.10.1997, rk.
Nach § 18 Abs 6 HbG kann ein Hausbesorger, dem eine Dienstwohnung zusteht, nur aus erheblichen Gründen gekündigt werden. Diese liegen u.a. dann vor, wenn der Hausbesorger im Sinne des § 4 HbG seiner Verpflichtung zur Reinhaltung, Wartung und Beaufsichtigung des ihm anvertrauten Bereiches nicht nachkommt.