( ASVG § 255 Abs 3 ) Kann ein Versicherter angesichts des medizinischen Leistungskalküls zumindest noch den Verweisungsberuf eines Geschirreinsammlers (Geschirrabräumers in Selbstbedienungsrestaurants) ausüben, ist er auch dann nicht invalid, wenn er weder Schreib- noch Lesekenntnisse hat und ihm das Tragen eines mindestens 12 kg schweren Tabletts mit ausgestreckten Armen nicht möglich ist, weil bei dieser Tätigkeit üblicherweise ein Geschirrwagen verwendet und das Geschirr einzeln auf diesem abgestellt werden kann. OGH 10 Ob S 209/97a v. 26.06.1997.