vorheriges Dokument
nächstes Dokument

EGV Art 48, 51

BetriebswichtigesARD 4965/23/98 Heft 4965 v. 15.9.1998

( EGV Art 48, 51 ) Art 48 und 51 EGV lassen es nicht zu, dass Dienstnehmer Vergünstigungen der sozialen Sicherheit verlieren, weil ein bilaterales Abkommen über soziale Sicherheit infolge des Inkrafttretens der VO (EWG)Nr 1408/71, unanwendbar geworden ist. Dieser Grundsatz kann jedoch insoweit nicht gelten, als bei der ersten Feststellung der Leistungen auf Grund der Verordnung bereits ein Vergleich der sich jeweils aus dieser und aus dem Abkommen ergebenden Vergünstigungen mit dem Ergebnis vorgenommen worden ist, dass die Anwendung der Verordnung günstiger ist als das Vertragsrecht. EuGH Rs. C-113/96 v. 07.05.1998, Fall Rodriguez.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte