( EStG § 34 ) Auch einer durch einen Unfall in seiner Gesundheit beeinträchtigten Person ist es zumutbar, nachvollziehbar Angaben über die für eine Haushaltshilfe getätigten Aufwendungen sowie Angaben über die näheren Modalitäten dieser Aufwendungen (Dauer der Beschäftigung einer Haushaltshilfe, genaue Angaben über die betraute Person, Höhe des Entgelts in der Zeiteinheit), zu machen. VwGH 97/13/0051 v. 27.05.1998. (Beschwerde abgewiesen)