( MSchG § 10 Abs 2 ) Eine erst mehr als 6 Wochen nach dem Ausspruch der Kündigung erfolgte Bekanntgabe der Schwangerschaft ist nicht mehr rechtzeitig, wenn die Arbeitnehmerin ihre Schwangerschaft bereits vermutet, aber den Arztbesuch trotz deutlicher Anzeichen einer Schwangerschaft hinausgeschoben hat.
OGH 9 Ob A 82/98v v. 20.05.1998