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Kündigung eines älteren Buschauffeurs

ArbeitsrechtARD 4963/13/98 Heft 4963 v. 8.9.1998

( ArbVG § 105 Abs 3 Z 2 ) Die Kündigung eines Buschauffeurs im Linienverkehr, der als gelernter Kfz-Mechaniker und Berufskraftfahrer innerhalb von 6 Monaten neue Verdienstmöglichkeiten als Buschauffeur oder im Güterbeförderungsbereich finden müsste, ist selbst dann nicht sozialwidrig, wenn es sich um einen älteren Arbeitnehmer handelt.

OLG Wien 7 Ra 150/98z v. 24.06.1998

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