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Ausländer-Gesellschafter-Geschäftsführer

ArbeitsrechtARD 4963/2/98 Heft 4963 v. 8.9.1998

( AuslBG § 2 Abs 4 ) Ausländer, die mit einem Österreicher eine Gesellschaft gründen und insgesamt 78% (3 x 26%) des Stammkapitals in sich vereinen, fallen als Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter das AuslBG, wenn sie gemeinsam tatsächlich einen wesentlichen Einfluss auf die Gesellschaft ausüben

VwGH 96/09/0095 und VwGH 96/09/0104 v. 20.05.1998

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