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AlVG § 12 Abs 6 lit d

Sozialversicherungsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4962/33/98 Heft 4962 v. 4.9.1998

( AlVG § 12 Abs 6 lit d ) Bei einem fiktiven (gegebenenfalls: kollektivvertraglichen) Entgeltanspruch über der Geringfügigkeitsgrenze der Ehefrau gegenüber ihrem Ehemann für eine Beschäftigung im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht (familienhafte Mitarbeit), gilt die Ehefrau nicht als arbeitslos. VwGH 95/08/0135 v. 10.03.1998. (Bescheid aufgehoben)

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