( AlVG § 12 Abs 3 lit a ) Wird ein Arbeitsloser in einem Gastgewerbebetrieb tageweise beschäftigt, ist bei Beurteilung, ob sein Verdienst die Geringfügigkeitsgrenze überschritten hat, betreffend Heranziehung von Sachbezugswerten festzustellen, an wie vielen Tagen im Monat er beschäftigt war und daher die Sachbezüge in Anspruch genommen hat. VwGH 96/08/0229 v. 18.03.1997. (Bescheid aufgehoben)