(Leitsatz der Redaktion) 1. Fallweise Beschäftigte, deren Entgelt pro Arbeitstag im Durchschnitt S 294,- (1998) nicht übersteigt, sind, wenn sie als Dienstnehmer beschäftigt sind, wie andere geringfügig Beschäftigte unfallversichert und daher auch bei Beurteilung der Verpflichtung zur Entrichtung des pauschalierten Dienstgeberbeitrages zu berücksichtigen. Die günstigeren Meldungs- und Abrechnungsbestimmungen für fallweise Beschäftigte bleiben aber trotzdem aufrecht.2. Grundsatzregeln für die Feststellung der Geringfügigkeit bei Dienstnehmern und freien Dienstnehmern.