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Sozialplanerlassung durch Schlichtungsstelle

ArbeitsrechtARD 4962/17/98 Heft 4962 v. 4.9.1998

( ArbVG § 109, § 144, B-VG Art 18, StGG Art 5 ) Die Erlassung von Sozialplänen durch die Schlichtungsstelle ist einerseits ausreichend gesetzlich determiniert, andererseits greift sie nicht unverhältnismäßig in das Eigentum von Unternehmen ein.

VfGH B-2410/94 v. 15.06.1998

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