( KV-Maler und Anstreicher ) Sind auf Grund eines Kollektivvertrages Fahrgelder voll mit Kilometergeld zu bezahlen, wenn die Entfernung zwischen Werkstätte und Arbeitsstätte mehr als 3 km beträgt, gebührt das Fahrgeld in diesem Fall unabhängig von der Strecke, die der Arbeitnehmer zwischen Wohnort und Werkstätte bzw. Wohnort und Arbeitsstätte zurücklegen muss.
OGH 8 Ob A 160/98g v. 25.06.1998