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Jährliche Treueprämie - kein Jubiläumsgeld

ArbeitsrechtARD 4962/15/98 Heft 4962 v. 4.9.1998

( ArbVG § 97 Abs 1 Z 15, AngG § 16 ) Eine jährliche Treueprämie ist kein Jubliäumsgeld aus besonderem Anlass und ist daher auch bei Vorliegen einer Betriebsvereinbarung mit Stichtagsprinzip bei Auflösung des Dienstverhältnisses zu aliquotieren.

OGH 8 Ob A 167/98m v. 06.07.1998

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