Verordnung des BM f. wirtschaftl. Angelegenheiten, mit der jene Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die keinesfalls dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind. BGBl II 1998/265, ausgegeben am 18. 8. 1998.
Verordnung des BM f. wirtschaftl. Angelegenheiten, mit der jene Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die keinesfalls dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind. BGBl II 1998/265, ausgegeben am 18. 8. 1998.