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Verordnung des BM f. wirtschaftl

Betriebswichtige GesetzeARD 4961/5/98 Heft 4961 v. 1.9.1998

Verordnung des BM f. wirtschaftl. Angelegenheiten, mit der jene Arten von Betriebsanlagen bezeichnet werden, die keinesfalls dem vereinfachten Genehmigungsverfahren zu unterziehen sind. BGBl II 1998/265, ausgegeben am 18. 8. 1998.

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