Arbeitszimmerregelung verfassungskonform - oder doch nicht ? Dr. Martin Atzmüller, BMF, meint in diesem Artikel, dass die Formulierung des VfGH die im Umkehrschluss zu ziehende Vermutung nahelegt, der VfGH würde eine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte dann als vorliegend ansehen, wenn die den Bescheid tragende Begründung die des Arbeitszimmererlasses wäre. (RdW 1998/487, Heft 8a)