( ASchG § 2 Abs 8 ) DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter. Sie können die anerkannten Regeln der Technik wiedergeben oder hinter diesen zurückbleiben. Bundesgerichtshof/BRD VII ZR 184/97 v. 14.05.1998. (Betriebs-Berater 1998/1604, Heft 32) (