( AngG § 23, ABGB § 861, § 863 ) Das Ersuchen eines abfertigungsberechtigten Arbeitnehmers um Auflösung seines Dienstverhältnisses ist im Zweifel als bloßes Anbot zur einvernehmlichen Auflösung seines Dienstverhältnisses zu verstehen.
OGH 8 Ob A 40/98k v. 25.06.1998