( EStG § 3 Abs 2 ) Wurde der Durchschnittssteuersatz im Falle des besonderen Progressionsvorbehalts des § 3 Abs 2 EStG ermittelt, sind bei der Arbeitnehmerveranlagung die Abzüge nach § 33 Abs 3 bis 7 EStG nach Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes nicht nochmals abzuziehen.
VwGH 97/14/0067, VwGH 98/14/0040 v. 26.05.1998 und .. 98/13/0045 v. 27.05.1998