( EStG § 67 Abs 6, § 24, § 37 ) Auch wenn ein Steuerberater einem Klienten gegenüber arbeitnehmerähnlich tätig wird, kann eine bei Auflösung des Vertragsverhältnisses geleistete „Abfertigung“ weder als solche nach § 67 Abs 6 EStG noch als Teilbetriebsaufgabegewinn versteuert werden.
VwGH 98/15/0021 v. 28.05.1998