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UmgrStG § 12, § 16

Lohnsteuer und AbgabenARD 4957/19/98 Heft 4957 v. 18.8.1998

( UmgrStG § 12, § 16 ) Die Einbringung von Vermögen im Sinne des § 12 Umgründungssteuergesetz (UmgrStG) durch einen Steuerinländer in eine ausländische übernehmende Körperschaft fällt unter die zwingende Buchwertfortführung im Sinne des § 16 Abs 1 UmgrStG. Die Rechtsfolgen sind zweigeteilt zu beurteilen:

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