Verordnung des BM f. wirtschaftl. Angelegenheiten über die Gleichhaltung von Prüfungen, wie z.B. die Notariatsprüfung, die Fachprüfung für Steuerberater, die Rechtsanwaltsprüfung, die Ziviltechnikerprüfung, die Prüfung für den Apothekerberuf, die Unternehmerprüfung, die Meisterprüfung und die Befähigungsprüfung für das Gastgewerbe mit der Ausbilderprüfung und über die Gleichhaltung von Ausbildungen mit dem Ausbilderkurs. BGBl II 1998/262, ausgegeben am 11. 8. 1998.