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FinStrG § 35 Abs 1

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4956/44/98 Heft 4956 v. 14.8.1998

( FinStrG § 35 Abs 1 ) Die typische Begehungsform beim Reiseschmuggel ist die wahrheitswidrige Verneinung der Frage des Abfertigungsbeamten oder die Deklarierung einer Kleinigkeit - unter Verschweigung anderer zu verzollender Waren - in der Erwartung, damit werde sich das die Zollabfertigung durchführende Organ zufrieden geben. VwGH 97/16/0425 v. 30.03.1998. (Beschwerde abgewiesen)

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