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Öffentlichkeitsarbeit durch Journalisten

Lohnsteuer und AbgabenARD 4956/22/98 Heft 4956 v. 14.8.1998

( EStG § 22 Z 1, § 23 ) Tritt bei der Öffentlichkeitsarbeit eines PR-Beraters die journalistische Tätigkeit gegenüber der PR-Tätigkeit in den Hintergrund, ist nicht von der freiberuflichen Tätigkeit eines Journalisten, sondern von einem Gewerbebetrieb auszugehen.

VwGH 96/13/0185 v. 09.07.1997

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