BMAGS 35.500/41-9/97 v. 02.12.1997
1. Allgemeines
Mit diesem Erlass wird die Betreuung von Arbeitsuchenden, für die Sorgepflichten für Kinder eine Erschwernis bei der Aufnahme einer Tätigkeit darstellen, geregelt. Ziel der Regelung ist, den Beratern/Beraterinnen des AMS eine Anweisung für das einheitliche Vorgehen bei der Beurteilung der Verfügbarkeit von Personen mit Betreuungspflichten zur Verfügung zu stellen und eine Gleichbehandlung dieser Personengruppe zu sichern. Die Beurteilung der Verfügbarkeit hat stets im Rahmen der Gesamtbetreuungsaktivitäten zur Person zu geschehen und stellt eine Vorfeldentscheidung für die richtige Vorgangsweise bei der Vermittlung von zumutbaren Arbeitsplätzen dar.