BMAGS 10.001/285-4/98 v. 14.07.1998
Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen nach dem MSchG arbeitsrechtlichen Anspruch auf Karenzurlaub bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes.
Diesen Anspruch haben männliche Arbeitnehmer nach dem EKUG dann,
BMAGS 10.001/285-4/98 v. 14.07.1998
Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen nach dem MSchG arbeitsrechtlichen Anspruch auf Karenzurlaub bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes.
Diesen Anspruch haben männliche Arbeitnehmer nach dem EKUG dann,