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Arbeitsrechtlicher Karenzurlaubsanspruch

ArbeitsrechtARD 4956/8/98 Heft 4956 v. 14.8.1998

BMAGS 10.001/285-4/98 v. 14.07.1998

Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen nach dem MSchG arbeitsrechtlichen Anspruch auf Karenzurlaub bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes.

Diesen Anspruch haben männliche Arbeitnehmer nach dem EKUG dann,

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