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Gewinnermittlung einer GmbH & Co KEG nach § 4 Abs 3 EStG

Lohnsteuer und AbgabenARD 4955/23/98 Heft 4955 v. 11.8.1998

BMF v. 26.05. 1998

Eine gewerbliche Kapitalgesellschaft & Co KEG darf den Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG ermitteln (BMF v. 16. 4. 1993).

Eine gewerbliche Personengesellschaft, die weder unter § 5 EStG noch unter die Buchführungspflicht des § 125 BAO oder des Handelsrechts fällt, darf ihren Gewinn auch dann gemäß § 4 Abs 3 EStG ermitteln, wenn ein Gesellschafter eine Kapitalgesellschaft ist.

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