( BSVG § 122c, RL 79/7/EWG ) Ist das erst mit 1. 9. 1996 (StruktAnpG 1996, BGBl 1996/201) eingeführte, unterschiedliche Anfallsalter für Männer (nach Vollendung des 57. Lebensjahres) und Frauen (nach Vollendung des 55. Lebensjahres) bei Inanspruchnahme der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit mit dem gemeinschaftsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz vereinbar?
OGH 10 Ob S 462/97g v. 31.03.1998