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Arbeitgeberbeiträge zu Pensionskassen und Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftsicherung seiner Arbeitnehmer

Lohnsteuer und AbgabenARD 4954/14/98 Heft 4954 v. 7.8.1998

1. Enthält ein Kollektivvertrag eine Öffnungsklausel, dass ein bestimmter Prozentsatz der Lohnerhöhung als Arbeitgeberbeitrag an eine Pensionskasse geleistet werden kann, sind diese Beiträge dann als Arbeitgeberbeiträge im Sinne des § 26 Z 7 lit a EStG zu behandeln, wenn sie auf Grund von Betriebsvereinbarungen innerbetrieblich für alle Arbeitnehmer oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern gewährt werden.

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