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ASVG § 292 Abs 4

SozialversicherungARD 4954/12/98 Heft 4954 v. 7.8.1998

( ASVG § 292 Abs 4 ) Im Ausgleichszulagenrecht hat bei der Feststellung des Nettoeinkommens ein Abzug des zur Erzielung der Einkünfte notwendigen Aufwandes, wie Taggeldzahlungen (Diäten), zu unterbleiben. LG Innsbruck 43 Cgs 145/96 v. 24.01.1997. (ZAS Jud. 3/1998)

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