( HbG § 18 Abs 6 ) Aus der Absicht des Hauseigentümers, seiner Tochter als Studentin eine zusätzliche Einkunftsquelle dadurch zu verschaffen, dass sie in Zukunft die Hausbesorgerarbeiten verrichtet, kann keine dauerhafte Absicht, den Hausbesorgerposten aufzulassen, abgeleitet werden. OLG Wien 9 Ra 23/98p v. 19.05.1998.